Änderung der Hundessteuer

Teil 1

Antrag auf Erlass der Hundesteuer für Tiere aus Tierschutz Einrichtungen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,
sehr geehrter Herr Link,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten die Aussetzung der Hundesteuer für Tiere aus Tierschutz Einrichtungen beantragen.

Viele Städte praktizieren dies bereits, Duisburg, Mannheim und Oekhoven, aber auch Berlin.

Zur Begründung:
Gerade zu Beginn der Pandemie haben sich viele Menschen ein Tier angeschafft, um nicht allein zu sein. Je mehr der Alltag jedoch eintrat, musste dann festgestellt werden, dass die Bedürfnisse der Tiere nicht, wie gewünscht und nötig erfüllt werden können. Daher wurden viele Tiere in Tierheimen und anderen Tierschutz Einrichtungen abgegeben (im besten Fall). So können die überfüllten Tierheime und andere Einrichtungen entlastet werden, da zum Beispiel auch schwer vermittelbare Hunde (große Hunde, Listenhunde) so eine Chance auf ein neues Zuhause hätte.

Eine Befreiung der Hundesteuer könnte für noch zu definierenden Zeitraum (1, 2 oder mehrere Jahre erfolgen). Die Meldung über die Haltung eines Hundes sollte jedoch weiterhin erfolgen.

Wir erhoffen uns so, dass eine Entlastung für Tierschutzeinrichtungen, gute Unterbringen der Tiere und den ein/e oder andere/n glückliche/n Bürgerin, die einen neuen vierbeinigen Gefährten haben.

Wir bitten die Verwaltung den Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Anja Kruse

(sachkundige Bürgerin der FDP Tönisvorst)

 

Teil 2

 „Teilweiser Erlass der Hundesteuer“

Anträge zur Sache zum TOP 4.3 ein Antrag unter Federführung von Anja Kruse

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Leuchtenberg,

sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,

die FDP-Fraktion beabsichtigt im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 12.05.2022 zu obigem TOP die nachfolgenden Anträge zur Sache zu stellen. Wir legen die Anträge vorab vor, damit entsprechende Beratungen in den Fraktionen erfolgen können.

Antrag zur Sache A
Entsprechend des Verwaltungsvorschlags und abweichend zu unserem bisherigen Antrag erfolgen jegliche Befreiungen nur für nicht-gefährliche Hunde gem. Satzung.

Begründung: Die Anschaffung von gefährlichen Hunden soll nicht gefördert werden.

Antrag zur Sache B
Abweichend zum Verwaltungsvorschlag erfolgt auch bei großen Hunden eine Befreiung von der Anmeldegebühr.

Begründungen:

  • Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl der angemeldeten großen Hunde aus einem Tierheim in einem überschaubaren Rahmen hält und der Verzicht auf die Anmeldegebühr für den städtischen Haushalt verkraftbar ist.
  • Gerade die Sorge für große Hunde ist im Tierheim aufwändig, so dass die Vermittlung dieser Hunde besonders gefördert werden soll.
     

Antrag zur Sache C
Abweichend zum Verwaltungsvorschlag erfolgt eine Befreiung bei Aufnahme von Hunden aus allen deutschen Tierschutzeinrichtungen.

Begründungen:

  • Regionales Kirchturmdenken soll vermieden werden.

 

Antrag zur Sache D1
Abweichend zum Verwaltungsvorschlag erfolgt die Befreiung von der Hundesteuer bereits für das erste Jahr und ohne besondere Antragsstellung des Hundehalters direkt bei der Anmeldung.

Begründungen:

  • Zusätzlicher Verwaltungsaufwand und Bürokratie sollen vermieden werden. Oftmals werden auch Hunde von Senioren an das Tierheim gegeben, wenn deren bisherige Halter pflegebedürftig werden und die Angehörigen die Sorge für das Tier nicht übernommen können. In diesen Fällen sind meist auch die Hunde im fortgeschrittenen Alter, was wiederum bedeutet, dass sie auch innerhalb von 2 Jahren versterben können. Auch die Aufnahme älterer Hunde soll gefördert werden​​​

Antrag zur Sache D2

Falls der Antrag D1 nicht mehrheitsfähig ist, soll zumindest geregelt werden, dass keine gesonderte Antragsstellung des Hundehalters erforderlich ist und der Erlass der Steuer automatisch durch die Verwaltung für das dritte Jahr (statt rückwirkend für das erste Jahr) erfolgt.

Grundsätzlich ist für die FDP-Fraktion auffällig, dass Anträge unserer Fraktion (zuletzt „Geburtsbäumchen“) unnötig durch Verwaltungsvorschläge in der Umsetzung verkompliziert und mit Bürokratie belegt werden. Stark einschränkende Bedingungen (geforderte Stammdurchmesser und Baumabstandsanforderungen bei Geburtsbäumchen, hier Hundehalter-Anträge nach 2 Jahren mit rückwirkenden Auswirkungen u. Ä.) sollten nach Möglichkeit im Sinne einer bürgerfreundlichen Stadt und einer schlanken Verwaltung vermieden oder zumindest auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. 

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Torsten Frick                      Marcus Thienenkamp